Amtssignatur der Stadtgemeinde Deutschlandsberg
gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde Deutschlandsberg im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Deutschlandsberg auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch die die Bildmarke der Behörde und einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.deutschlandsberg.at/buergerservice/amtssignatur
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung.
Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Lead Partner: Raziskovalno Izobraževalno središče Dvorec RakičanProjektpartner: Stadtgemeinde Deutschlandsberg, Energieagentur Weststeiermark,Verein zur Förderung des Naturpark Raab, Občino Im Rahmen dieses länderübergreifenden EU-Projektes BioDiTOUR wird der Nymphenweiher im Ortsteil Niedergams revitalisiert.Der Naturbereich rund um den Nymphenweiher ist ein Rückzugsgebiet für viele Tier- und Pflanzenarten. Durch die Verbreitung der invasiven Neophyten werden die heimischen Tier- und Pflanzenarten verdrängt. Mit Unterstützung des Projektpartners Energieagentur Weststeiermark wurden die Bereiche rund um den Nymphenweiher von den Neophyten befreit. Das EU-Projekt BioDiTOUR ist ein gemeinsames Interreg Projekt von Österreich und Slowenien. Dieses Projekt wird im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg V-A Slowenien-Österreich |
Zuschüsse und Förderungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg: | ||||||||
Ermäßigungsstaffel für den GTS- Betreuungsbeitrag der Volksschulen in Deutschlandsberg und Wildbach bzw. der Mittelschule Deutschlandsberg |
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Ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag: Bei einer Kopfquote bis
Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen. Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben. Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg |
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Im Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag: Bei einer Kopfquote bis
Als Berechnungsgrundlage gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen. Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben. Das Ansuchen gilt vom 02. April bis 30. April 2024 Die Frist für 2024 ist bereist abgelaufen! Das Ansuchen für 2025 bitte nächstes Jahr rechtzeitig stellen! Kontakt: Barbara Sackl Tel.: +43 2011 284 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - Je Liegenschaft |
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Kontakt: Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Formular Förderung Photovoltaikanlagen |
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Förderung für Solaranlagen neu |
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Sockelbetrag je Anlage € 100,00 Je m2 Kollektorfläche € 50,00 Mindestfläche 5 m2 Förderungsobergrenze € 350,00 Kontakt: Ronald Amplatz Tel.: +43 3462/2011 258 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Formular Förderung Solaranlagen |
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Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher |
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Ab dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 100,- für alle Ausgleichszulagenbezieher (unabhängig davon, ob vom Land oder Bund eine Förderungsmöglichkeit gegeben ist). Mitzubringen ist ein Einkomensnachweis. Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Deutschlandsberg-Gutscheinen in der entsprechenden Förderhöhe. Kontakt: Ulrike Kronberger Tel.: +43 3462/2011 213 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen für das Schuljahr 2023/24 |
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Die Höhe der Förderung richtet sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder ergibt die Kopfquote). Es ist die Vorlage einer monatlichen Lohnbestätigung und gleichzeitig auch eine Bestätigung der Schule, woraus ersichtlich ist, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat, erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat. Kopfquote bis bis 3 Tage (2 Nächte) ab 4 Tage (ab 3 Nächte) 640,00 36,00 54,00 764,00 25,00 36,00 889,00 15,00 22,00 über 889,00 kein Zuschuss Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Zuschüsse für Ferienaktionen gemeinnütziger Einrichtungen (Kinderfreunde, Caritas, etc.) |
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Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion ist direkt an den Veranstalter (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) zu stellen. Von der Stadtgemeinde werden Zuschüsse in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten an die jeweiligen Veranstalter geleistet. (Anmeldung muss zur Bestätigung für die Übernahme des Zuschusses vom Veranstalter an uns vorgelegt werden). Um in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen, (von 25% - 35 %) ist die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss der Gemeinnützigkeit unterliegen. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat. Kopfquote ab 1.9.2023
Der Zuschuss beträgt max. € 200,00/Kind. Kontakt: Michaela Amplatz |
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Zuschuss zum Schwimmkurs |
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Der Zuschuss gilt für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz mit ihren Eltern in Deutschlandsberg haben. Der Schwimmkurs muss in Deutschlandsberg, im Ortsteil Bad Gams oder in Stainz stattfinden und ist einkommensunabhängig.
Der Zuschuss für das Jahr 2024 beträgt pro Kind/Tag € 4,00. Kontakt: Michaela Amplatz Tel.: +43 3462/2011 280 E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Vereinsförderung |
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Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt ihren Vereinen eine Basissubvention. Das Ansuchen um Subvention muss mit einer aktuellen Mitgliederliste bis spätestens 31. März des laufenden Jahres bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.
Formular "Ansuchen um Basissubvention" Kontakt: Mag. Thomas Prattes Tel.: +43 3462/2011 254 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Top-Ticket für Studierende |
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Top-Tickets, die von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg über die Verbund-Linie um € 150,00 (für 6 Monate) erwerben, werden von der Stadtgemeinde mit € 110,00 pro Semester gefördert. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung in Form von Deutschlandsberger Einkaufsgutscheinen. | ||||||||
Bio Zertifizierung und Bio Verbandsumlage |
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 den mehrheitlichen Beschluss gefasst, den 50%-Anteil der Kosten der jährlichen Bio-Zertifizierung und Bio-Verbandsumlage, für das Jahr 2023, zu übernehmen. Ein ZAHLUNGSNACHWEIS ist diesem Ansuchen beizulegen! |
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Etwaige Änderungen vorbehalten! | ||||||||