gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde Deutschlandsberg auf elektronischem Weg amtlich gefertigten Dokumente tragen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Deutschlandsberg. Die Amtssignatur kann auf Bescheiden und anderen behördlichen Erledigungen angebracht werden und weist darauf hin, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der angegebenen Behörde handelt. Dies wird im Signaturzertifikat durch ein spezielles Attribut („Verwaltungseigenschaft“) kenntlich gemacht und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert. Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis auf die Amtssignatur darzustellen.

Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und von Ausdruckexemplaren finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Deutschlandsberg.
Überprüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments:
Die elektronische Signatur kann mithilfe der Signaturprüffunktion von Adobe Acrobat Reader oder einer kompatiblen Software überprüft werden. Zusätzlich steht unter www.signaturpruefung.gv.at ein zentrales Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur überprüft werden.
(Weiterführende Informationen bietet die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.)
Überprüfung eines amtssignierten schriftlichen Dokuments:
Liegt das Dokument nur in Papierform vor, kann eine Verifizierung über die im Briefkopf angegebene Telefonnummer angefordert werden. Bitte halten Sie das entsprechende Schriftstück dafür bereit.