Entlang der Laßnitz und weiterer Gewässer wird vermehrt beobachtet, dass Grün- und Strauchschnitt unsachgemäß in Bachböschungen entsorgt wird.
Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, stellt ein ernstzunehmendes Risiko dar. Grün- und Strauchschnitt gelten rechtlich als Abfall und dürfen weder in Gewässern noch auf Flächen des öffentlichen Wassergutes
entsorgt werden. Besonders bei Hochwasser können diese Materialien mitgerissen werden, Engstellen verstopfen und dadurch Überschwemmungen sowie erhebliche Schäden verursachen. Darüber hinaus beeinträchtigen solche Ablagerungen die Wasserqualität und können sich negativ auf das Trinkwasser auswirken. Auch die Tier- und Pflanzenwelt leidet darunter. Wasserlebewesen werden geschädigt und die natürliche Ufervegetation wird verdrängt. Stattdessen breiten sich unerwünschte, stickstoffliebende Pflanzen sowie invasive Arten wie das Drüsige Springkraut oder der japanische Staudenknöterich aus. Neben Grünschnitt ist auch das Ablagern von sonstigem Müll – insbesondere von Glas oder Glasscherben – strikt zu vermeiden. Diese stellen eine zusätzliche Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar.
Die Stadtgemeinde ersucht daher eindringlich, Grün- und Gartenabfälle sowie Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und nicht in Gewässernähe abzulagern.
Abschließend gilt ein herzliches Dankeschön all jenen, die sich aktiv an der Flurreinigung beteiligen und damit einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.