Betriebszeiten und Notfallbereitschaft der Apotheken

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Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat am 18.11.2025 folgende Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten sowie der Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken im Bezirk Deutschlandsberg erlassen:

20.11.2025