Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2025/2026

heizkosten

Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Steiermark haben und seit dem 1. September 2025 an der Antragsadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kein Anspruch auf Wohnunterstützung besteht, wenn das Haushaltseinkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen überschreitet.


Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte: 
(Hinweis: Bei 14 Gehaltszahlungen ist das Nettojahreseinkommen zu ermitteln und durch 12 zu dividieren!)

• für Ein-Personenhaushalte: € 1.661,00
• für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
• für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00

Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!


Folgende Unterlagen sind in Kopie vorzulegen:

  • NEU – Rechnung der Heizkosten 2025 (oder Heizmaterialkauf) oder Überweisungsbeleg für Fernwärme oder Gasabrechnung oder Mietüberweisung (wenn Miete + Betriebskosten + Wärme inkl. verrechnet werden), ausgestellt auf den/die Förderungswerber:innen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis Familienbeihilfe
  • Nachweis Studienbeihilfe
  • Nachweis Unterhaltszahlungen/Alimente usw.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bis einschließlich 27.02.2026 im Sozialreferat der Stadtgemeinde Deutschlandsberg zu den Öffnungszeiten gestellt werden.
Onlineanträge sind heuer nicht möglich. Alle in Deutschlandsberg gemeldeten Personen müssen ihren Antrag direkt im Sozialreferat der Stadtgemeinde Deutschlandsberg einreichen.


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Stand: 23.10.2025

23.10.2025