Zuschüsse für Kindererholungsaktionen für PflichtschülerInnen (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.)

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion (z. B. bei Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) ist direkt beim jeweiligen Veranstalter vorzunehmen. Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt einen Zuschuss in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten, der direkt an den Veranstalter ausbezahlt wird. Damit dieser Zuschuss übernommen werden kann, ist eine Anmeldebestätigung des Veranstalters bei der Stadtgemeinde vorzulegen. Um eine erhöhte Förderung in Höhe von 25 % bis 35 % zu erhalten, ist zusätzlich die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss gemeinnützig sein. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Kind gemeinsam mit dem/den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote – Höhe der Förderung:

bis € 640,00 → 35 % der Kosten

bis € 764,00 → 30 % der Kosten

 bis € 889,00 → 25 % der Kosten

über € 889,00 → 20 % der Kosten

Der Zuschuss beträgt max. € 200,00 / Kind.



Zuständig

Zuständigkeiten