Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Dabei wird das Gesamtfamilien-Bruttoeinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder dividiert – das ergibt die sogenannte Kopfquote.
Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Kind gemeinsam mit dem/den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.
Kopfquote
bis € 640,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 36,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 60,00
bis € 764,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 25,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 40,00
bis € 889,00→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 24,00
über 889,00 kein Zuschuss