Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Dabei wird das Gesamtfamilien-Bruttoeinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder dividiert – das ergibt die sogenannte Kopfquote.

Für die Beantragung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • eine aktuelle monatliche Lohnbestätigung und
  • eine Schulbestätigung, aus der hervorgeht, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Kind gemeinsam mit dem/den Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote

bis € 640,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 36,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 60,00

bis € 764,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 25,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 40,00

bis € 889,00
→ bis 3 Tage (2 Nächte): € 15,00
→ ab 4 Tage (ab 3 Nächte): € 24,00

über 889,00 kein Zuschuss


Zuständig

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