Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher

Seit dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde € 100,- – und zwar für alle Bezieher:innen einer Ausgleichszulage, unabhängig davon, ob eine zusätzliche Förderung durch Land oder Bund möglich ist.

Erforderlich: Ein Einkommensnachweis ist bei Antragstellung mitzubringen.

Auszahlung: Die Förderung erfolgt in Form von Deutschlandsberg-Gutscheinen im entsprechenden Wert.


Zuständig