Ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag – abhängig von der sogenannten Kopfquote (monatliches Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder):
Berechnungsgrundlage: Für die Ermittlung der Kopfquote gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate sämtlicher im Haushalt lebender, unterhaltspflichtiger Familienangehöriger.
Erforderliche Unterlagen: monatliche Nettolohnbestätigungen aller einkommensbeziehenden Familienmitglieder
Voraussetzung: Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg gemeldet sein.
Antragszeitraum: 1. April bis 30. April 2025