Ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag – abhängig von der Kopfquote (monatliches Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder):
Berechnungsgrundlage: Maßgeblich ist das Nettoeinkommen der letzten drei Monate aller im Haushalt lebenden, unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.
Erforderliche Unterlagen: monatliche Bruttolohnbestätigungen aller einkommensbeziehenden Familienmitglieder
Voraussetzung: Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg gemeldet sein.