Ab 1.9.2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag – abhängig von der sogenannten Kopfquote (monatliches Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder):
Berechnungsgrundlage: Für die Ermittlung der Kopfquote gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate sämtlicher im Haushalt lebender, unterhaltspflichtiger Familienangehöriger.
Erforderliche Unterlagen: monatliche Nettolohnbestätigungen aller einkommensbeziehenden Familienmitglieder
Voraussetzung: Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg gemeldet sein.
Mitgliedern der Stadtkapelle Deutschlandsberg, der Musikvereine Osterwitz und Kloster, sowie des Musikvereines Bad Gams wird eine 50%ige Ermäßigung auf den Schulkostenbeitrag gewährt.