Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg

Ab 1.9.2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag – abhängig von der sogenannten Kopfquote (monatliches Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder):

  • bis € 652,0045 % Ermäßigung
  • bis € 778,0035 % Ermäßigung
  • bis € 905,0025 % Ermäßigung
  • über € 905,00keine Ermäßigung

Berechnungsgrundlage: Für die Ermittlung der Kopfquote gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate sämtlicher im Haushalt lebender, unterhaltspflichtiger Familienangehöriger.

Erforderliche Unterlagen: monatliche Nettolohnbestätigungen aller einkommensbeziehenden Familienmitglieder

Voraussetzung: Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg gemeldet sein.


Mitgliedern der Stadtkapelle Deutschlandsberg, der Musikvereine Osterwitz und Kloster, sowie des Musikvereines Bad Gams wird eine 50%ige Ermäßigung auf den Schulkostenbeitrag gewährt.

Zuständig

Zuständigkeiten