Zuschüsse und Förderungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg:

Ermäßigungsstaffel für den GTS- Betreuungsbeitrag der Volksschulen in Deutschlandsberg und Widbach bzw. der Mittelschule

Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag:
Bei einer Kopfquote bis
  • € 603,- / 85 % Ermäßigung
  • € 720,- / 60 % Ermäßigung
  • € 837,- / 30 % Ermäßigung
  • über € 734,- keine Ermäßigung
Ab dem 01.09.2024 (Schuljahr 2024/25) gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag:
Bei einer Kopfquote bis
  • € 640,- / 85 % Ermäßigung
  • € 764,- / 60 % Ermäßigung
  • € 889,- / 30 % Ermäßigung
  • über € 889,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Bruttolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
E-Mail:
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Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg
Im Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag:
Bei einer Kopfquote bis

  • € 603,- / 45 % Ermäßigung
  • € 720,- / 35 % Ermäßigung
  • € 837,- / 25 % Ermäßigung
  • über € 837,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Bruttolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.

Kontakt:
Barbara Sackl
Tel.: +43 2011 284
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
 

Förderung von Biomasseheizungsanlagen

Förderbetrag: € 200,--

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Die Errichtung einer Biomassenheizungsanlage ist im Bauamt anzeigepflichtig.

Formular Biomassenförderung


Förderung für Bodenwärmepumpen 
Höhe pro kW € 72,67 maximal jedoch € 400,-- pro installierter Wärmepumpe.

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formular Ansuchen Bodenwärmepumpe


Förderung für Solaranlagen neu 
Voraussetzung für eine positive Behandlung des Förderansuchens bei der Gemeinde ist eine Förderbewilligung nach den Richtlinien des Landes.
  • Höhe Sockelbetrag je Anlage € 100,-
  • je -Kollektorfläche € 50,-
  • Mindestfläche 5 m²
  • Höchste geförderte Kollektorfläche 8
  • Förderungsobergrenze € 500,-
  • Förderung einer Erweiterung von bestehenden Anlagen bei mind. 5 m² Bemessungsgrundlage ist die Nettokollektorfläche
Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Formular Förderung Solaranlagen


Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher
Ab dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 100,- für alle Ausgleichszulagenbezieher (unabhängig davon, ob vom Land oder Bund eine Förderungsmöglichkeit gegeben ist). Mitzubringen ist ein Einkomensnachweis.  Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Deutschlandsberg-Gutscheinen in der entsprechenden Förderhöhe.

Kontakt:
Ulrike Kronberger
Tel.: +43 3462/2011 213
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Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen für das Schuljahr 2023/24

Die Höhe der Förderung richtet sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder ergibt die Kopfquote). Es ist die Vorlage einer monatlichen Lohnbestätigung und gleichzeitig auch eine Bestätigung der Schule, woraus ersichtlich ist, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat, erforderlich.

Aufgrund der Neufestsetzung der Kopfquoten ergibt sich für das Schuljahr 2021/22 folgernder Zuschuss:

Kopfquote bis    bis 3 Tage (2 Nächte)    ab 4 Tage (ab 3 Nächte)
603,00                34,00                               51,00
720,00                23,00                               34,00
837,00                14,00                               21,00
über 837,00 kein Zuschuss

Kontakt:

Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschüsse für Kindererholungsaktionen für PflichtschülerInnen (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.)

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion ist direkt an den Veranstalter (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) zu stellen. Von der Stadtgemeinde werden Zuschüsse in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten an die jeweiligen Veranstalter geleistet. (Anmeldung muss zur Bestätigung für die Übernahme des Zuschusses vom Veranstalter an uns vorgelegt werden). Um in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen, (von 25% - 35 %) ist die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss der Gemeinnützigkeit unterliegen.

Der Maximalzuschuss pro Kind und Jahr beträgt € 200,00.

Aufgrund der Neufestsetzung der Kopfquoten ergibt sich für das Schuljahr 2023/24 folgernder Zuschuss:


Kopfquote bis EUR    Zuschuss der Stadtgemeinde
                                (max. € 200,00/Kind)

603,00 35 % der Kosten
720,00 30 % der Kosten
837,00 25 % der Kosten
über 837,00 20 % der Kosten

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschuss zum Schwimmkurs
 
Der Zuschuss gilt für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz mit ihren Eltern in Deutschlandsberg haben. Der Schwimmkurs muss in Deutschlandsberg, im Ortsteil Bad Gams oder in Stainz stattfinden und ist einkommensunabhängig.

Der Zuschuss für das Jahr 2021 beträgt € 3,00 pro Kind und Tag.

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • Höhe Sockelbetrag je Anlage € 100,-
  • je -Kollektorfläche € 50,-
  • Mindestfläche 5 m²
  • Höchste geförderte Fläche 8
  • Förderungsobergrenze € 500,-
  • Förderung einer Erweiterung von bestehenden Anlagen bei mind. 5 m² Bemessungsgrundlage ist die Nettomodulfläche
Für eine positive Behandlung des Ansuchens bei der Gemeinde ist (wie bei der thermischen Anlage) auch eine Förderbewilligung nach den Richtlinien des Landes erforderlich.

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formular Förderung Photovoltaikanlagen


Vereinsförderung
 
Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt ihren Vereinen eine Basissubvention.
 
Das Ansuchen um Subvention muss mit einer aktuellen Mitgliederliste bis spätestens 30. September für das nächste Jahr bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.

Formular "Ansuchen um Basissubvention"

Kontakt:
Mag. Thomas Prattes
Tel.: +43 3462/2011 254
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Top Ticket für Studierende
 
Seit dem Schuljahr 2019/2020 ist es Studierenden möglich, ein Top-Ticket über die Verbund-Linie um € 150,00 (für 6 Monate) zu erwerben, welches Seitens der Stadtgemeinde für Studierende mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg mit € 110,00 pro Semester gefördert wird. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung und wird in Deutschlandsberger Einkaufsgutscheinen vorgenommen.
 
Etwaige Änderungen vorbehalten!
 


















































































































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