Zuschüsse und Förderungen der Stadtgemeinde Deutschlandsberg:

Ermäßigungsstaffel für den GTS- Betreuungsbeitrag der Volksschulen in Deutschlandsberg und Wildbach bzw. der Mittelschule Deutschlandsberg

Ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Betreuungsbeitrag:
Bei einer Kopfquote bis
  • € 640,- / 85 % Ermäßigung
  • € 764,- / 60 % Ermäßigung
  • € 889,- / 30 % Ermäßigung
  • über € 889,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Bruttolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Bruttoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.


Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
E-Mail:
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Ermäßigungsstaffel für die Musik- und Kunstschule Deutschlandsberg

Im Schuljahr 2023/2024 gilt folgende Ermäßigungsstaffel für den Elternbeitrag:

Bei einer Kopfquote bis

  • € 603,- / 45 % Ermäßigung
  • € 720,- / 35 % Ermäßigung
  • € 837,- / 25 % Ermäßigung
  • über € 837,- keine Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamiliennettoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder) Es ist die Vorlage einer monatlichen Nettolohnbestätigung sämtlicher Einkommen beziehender Familienmitglieder erforderlich.

Als Berechnungsgrundlage gilt das Nettoeinkommen der letzten drei Monate der im Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Familienangehörigen.

Dies gilt für Kinder, die in Deutschlandsberg ihren Hauptwohnsitz haben.

Das Ansuchen gilt vom 02. April bis 30. April 2024

Die Frist für 2024 ist bereist abgelaufen! Das Ansuchen für 2025 bitte nächstes Jahr rechtzeitig stellen!

Kontakt:
Barbara Sackl
Tel.: +43 2011 284
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Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - Je Liegenschaft

  • Höhe Sockelbetrag je Anlage € 100,-
  • je m2-Kollektorfläche € 50,-
  • Mindestfläche 5 m2
  • Höchste geförderte Fläche 8 m2
  • Förderobergrenze € 350,-
  • Förderung einer Erweiterung von bestehenden Anlagen bei mind. 5 m2 Bemessungsgrundlage ist die Nettomodulfläche
Voraussetzung für eine positive Behandlung des Förderansuchens bei der Gemeinde ist eine Förderbewilligung nach den Richtlinien des Landes.

Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Formular Förderung Photovoltaikanlagen
 

Förderung für Solaranlagen neu 
Sockelbetrag je Anlage € 100,00
Je m2 Kollektorfläche   €   50,00
Mindestfläche                     5 m2
Förderungsobergrenze  € 350,00


Kontakt:
Ronald Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 258
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Formular Förderung Solaranlagen



Heizkostenzuschuss für Ausgleichszulagenbezieher
Ab dem Jahr 2015 beträgt der Heizkostenzuschuss der Gemeinde € 100,- für alle Ausgleichszulagenbezieher (unabhängig davon, ob vom Land oder Bund eine Förderungsmöglichkeit gegeben ist). Mitzubringen ist ein Einkomensnachweis.  Die Auszahlung erfolgt durch Ausgabe von Deutschlandsberg-Gutscheinen in der entsprechenden Förderhöhe.

Kontakt:
Ulrike Kronberger
Tel.: +43 3462/2011 213
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Zuschuss zur Schulfahrt (Schikurs, Sportwoche, Wienwoche etc.) für PflichtschülerInnen für das Schuljahr 2023/24

Die Höhe der Förderung richtet sich auf Grund des Einkommens. (Gesamtfamilienbruttoeinkommen dividiert durch die Anzahl der Familienmitglieder ergibt die Kopfquote). Es ist die Vorlage einer monatlichen Lohnbestätigung und gleichzeitig auch eine Bestätigung der Schule, woraus ersichtlich ist, dass das Kind an der Veranstaltung teilgenommen hat, erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote bis    bis 3 Tage (2 Nächte)    ab 4 Tage (ab 3 Nächte)
640,00                36,00                               54,00
764,00                25,00                               36,00
889,00                15,00                               22,00
über 889,00 kein Zuschuss

Kontakt:

Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschüsse für Ferienaktionen gemeinnütziger Einrichtungen (Kinderfreunde, Caritas, etc.)

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kindererholungsaktion ist direkt an den Veranstalter (Kinderfreunde, Caritas, Kinderland etc.) zu stellen. Von der Stadtgemeinde werden Zuschüsse in der Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten an die jeweiligen Veranstalter geleistet. (Anmeldung muss zur Bestätigung für die Übernahme des Zuschusses vom Veranstalter an uns vorgelegt werden). Um in den Genuss einer höheren Förderung zu gelangen, (von 25% - 35 %) ist die Vorlage des monatlichen Familienbruttoeinkommens erforderlich. Der Veranstalter muss der Gemeinnützigkeit unterliegen. Voraussetzung ist, dass das Kind mit dem/den Erziehungsberechtigten seinen Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg hat.

Kopfquote ab 1.9.2023   

640,00 35 % der Kosten
764,00 30 % der Kosten
889,00 25 % der Kosten
über 889,00 20 % der Kosten

Der Zuschuss beträgt max. € 200,00/Kind.

Kontakt:

Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Zuschuss zum Schwimmkurs
 
Der Zuschuss gilt für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz mit ihren Eltern in Deutschlandsberg haben. Der Schwimmkurs muss in Deutschlandsberg, im Ortsteil Bad Gams oder in Stainz stattfinden und ist einkommensunabhängig.

Der Zuschuss für das Jahr 2024 beträgt pro Kind/Tag € 4,00.

Kontakt:
Michaela Amplatz
Tel.: +43 3462/2011 280
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Vereinsförderung
 
Die Stadtgemeinde Deutschlandsberg gewährt ihren Vereinen eine Basissubvention.
 
Das Ansuchen um Subvention muss mit einer aktuellen Mitgliederliste bis spätestens 31. März des laufenden Jahres bei der Stadtgemeinde Deutschlandsberg eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.

Formular "Ansuchen um Basissubvention"

Kontakt:
Mag. Thomas Prattes
Tel.: +43 3462/2011 254
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Top-Ticket für Studierende
 
Top-Tickets, die von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Deutschlandsberg  über die Verbund-Linie um € 150,00 (für 6 Monate) erwerben, werden von der  Stadtgemeinde mit € 110,00 pro Semester gefördert. Die Auszahlung erfolgt am Ende des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung in Form von Deutschlandsberger Einkaufsgutscheinen.
 

Bio Zertifizierung und Bio Verbandsumlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 den mehrheitlichen Beschluss gefasst, den 50%-Anteil der Kosten der jährlichen Bio-Zertifizierung und Bio-Verbandsumlage, für das Jahr 2023, zu übernehmen.

Ein ZAHLUNGSNACHWEIS ist diesem Ansuchen beizulegen!


Etwaige Änderungen vorbehalten!
 


















































































































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