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Obwohl die Bundespräsidentenwahl erst in einem Monat stattfindet, sind die Vorarbeiten (wie vor jeder Wahl) bereits voll im Gange. Dazu einige grundsätzliche Informationen und Hinweise.
Wahlberechtigte: Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Hauskundmachungen: Bis heute wurden die Hauskundmachungen, auf denen alle Wahlberechtigten aufscheinen sollten, an alle Haushalte in Dlbg. verteilt.
Auflage des Wählerverzeichnisses: Das Wählerverzeichnis liegt während den Amtsstunden ab 26. März bis einschließlich 1. April zur öffentlichen Einsichtnahme auf (zusätzlich auch am kommenden Samstag und Sonntag von 8.00 bis 12.00 Uhr). Jedermann kann in dieser Zeit Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenfalls auch Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis tätigen.
Wahlkarten: Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Deutschlandsberg aufhalten, können Sie ab sofort bis spätestens 22. April die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen, mit welcher Sie sowohl in jeder Gemeinde in Österreich, als auch (unter gewissen Voraussetzungen) im Ausland wählen können. Achtung: Die von der Stadtgemeinde kurz vor der Wahl zugesandte Verständigungskarte entspricht nicht der Wahlkarte. Diese Verständigungskarte dient lediglich als Hilfsmittel für die Mitarbeiter einer Wahlbehörde. Auf der Verständigungskarte ist der zuständige Wahlsprengel und die Wählerverzeichnisnummer eingetragen.
Besondere Wahlbehörden: Alle bettlägrigen und schwer gehbehinderten Wahlberechtigten können bis spätestens 22. April die sogenannte “fliegende Wahlbehörde” beantragen. In diesem Fall werden Sie an dem Ort, an welchem Sie sich am Wahltag befinden, von der “Besonderen Wahlbehörde” aufgesucht.
Wahlkartenwahllokale: In Dlbg. werden voraussichtlich zwei Wahlkartenwahllokale installiert werden. Eines im LKH. Dlbg. (Parterre links) und das zweite im Gebäude der Hauptschule I im Parterre rechts (gleichzeitig Wahlsprengel 13).
Wahlzeit: Von 7.00 bis 12.00 Uhr (vorbehaltlich eines Beschlusses der Gemeindewahlbehörde)
Ein Bundespräsident gilt im ersten Wahlgang als gewählt, wenn der(die) Kanditat(in) mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Trifft dies am 25. April 2004 nicht zu, kommt es am Sonntag, 16. Mai zu einer Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.
Nähere Auskünfte über Wahlen erteilen gerne die Mitarbeiter des Wahlreferats der Stadtgemeinde unter der Tel.-Nr.: 2011-230 (
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) oder 2011-250 (
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).
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